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   VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275   

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VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275 (https://dejure.org/2017,29713)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275 (https://dejure.org/2017,29713)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - Au 4 K 16.1275 (https://dejure.org/2017,29713)
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  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 15 ZB 12.1236

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Auch ein Klagerecht auf Durchsetzung eines Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten kann verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung des Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.7.2008 - 2 ZB 05.786 - juris Rn. 16).

    Wenn jedoch der Beschwerte eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses auch dann ausgegangen werden, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt (BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - juris Rn. 10 [dazu BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris]).

    Im Übrigen hat der Kläger jedenfalls erst mit der vorliegenden Klage Anfang September 2016 und damit erst knapp 16 Jahre nach Einweihung rechtliche Schritte zur Durchsetzung seiner etwaigen Nachbarrechte unternommen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu einer ebenfalls auf bauaufsichtliches Einschreiten gerichteten Klage entschieden, dass selbst dann, wenn ein Zeitraum von über 10 Jahren, in dem der Kläger nichts gegen das Bauvorhaben unternommen hat, zugunsten des Klägers zu verkürzen wäre, bei Erhebung der Untätigkeitsklage - dort etwa 12 Jahre nach Fertigstellung des Rohbaus - bereits ein derart langer Zeitraum verstrichen gewesen sei, dass mit einem solchen Handeln des Klägers schlechthin nicht mehr zu rechnen war (BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Jedoch verliert der Nachbar in Bezug auf eine Baugenehmigung, die ihm zwar nicht bekanntgegeben worden ist, von der er aber in anderer Weise sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, seine Anfechtungsbefugnis, wenn er nicht innerhalb der (Jahres-)Frist des § 58 Abs. 2 VwGO den nötigen Rechtsbehelf einlegt (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3/86 - BVerwGE 78, 85; BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste sich dem Kläger das Vorliegen der Baugenehmigung in der erteilten Fassung aufdrängen und war es ihm möglich und zumutbar, sich hierüber - etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3/86 - BVerwGE 78, 85 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Jedoch verliert der Nachbar in Bezug auf eine Baugenehmigung, die ihm zwar nicht bekanntgegeben worden ist, von der er aber in anderer Weise sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, seine Anfechtungsbefugnis, wenn er nicht innerhalb der (Jahres-)Frist des § 58 Abs. 2 VwGO den nötigen Rechtsbehelf einlegt (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3/86 - BVerwGE 78, 85; BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste sich dem Kläger das Vorliegen der Baugenehmigung in der erteilten Fassung aufdrängen und war es ihm möglich und zumutbar, sich hierüber - etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3/86 - BVerwGE 78, 85 - juris Rn. 15; BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Ein (prozessuales oder materielles) Recht darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Umstandsmoment; vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 13).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 18.05.2012 - Au 4 K 12.50

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Im Jahre 2012 begehrten der Kläger und seine Ehefrau vor dem Verwaltungsgericht Augsburg vom Beklagten eine Nutzungsuntersagung und die Beseitigung eines Anbaus am früheren kommunalen Gefrierhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. ... und ... Diese Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. Mai 2012 abgewiesen (Au 4 K 12.50).

    Selbst wenn darauf abgestellt wird, dass der Kläger bereits etwa ab dem Frühjahr 2010 versucht hat, gegen die Beigeladene vorzugehen (vgl. dazu Tatbestand des Urteils vom 18.5.2012 - Au 4 K 12.50), hätte der Kläger eine derart lange Zeit zugewartet, dass eine Verwirkung anzunehmen ist.

  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Wenn jedoch der Beschwerte eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses auch dann ausgegangen werden, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt (BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - juris Rn. 10 [dazu BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris]).
  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Wenn jedoch der Beschwerte eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses auch dann ausgegangen werden, wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt (BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - juris Rn. 10 [dazu BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris]).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 15 B 12.1450

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Tätigwerden; Ermessensausübung;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Dies gilt im Übrigen auch hinsichtlich der von ihm verlangten Einreichung eines Tekturbauantrags durch die Beigeladene; abgesehen davon hat der Nachbar keinen Anspruch auf Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens, also insbesondere nicht darauf, dass die Behörde von Art. 76 Satz 3 BayBO Gebrauch macht (vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2014 - 15 B 12.1450 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 2 ZB 05.786

    Zulassung der Berufung; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275
    Auch ein Klagerecht auf Durchsetzung eines Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten kann verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung des Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 15 ZB 12.1236 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.7.2008 - 2 ZB 05.786 - juris Rn. 16).
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